Häufig gestellte Fragen

Wer beantwortet meine Fragen zum Kataster und Luftbild? Bei Fragen zu den Flächenangaben der Flurstücke oder zu erkennbaren Lageverschiebungen zwischen Luftbild und Liegenschaftskarte wenden Sie sich bitte unmittelbar an das jeweils zuständige Vermessungs- und Katasteramt. Die Anschriften und Bezirke der Vermessungs- und Katasterämter im Land Rheinland-Pfalz finden Sie unter http://www.katasteramt.rlp.de.

Warum gibt es Lageverschiebungen zwischen Luftbildern und Grundrissdaten? Die entzerrten und georeferenzierten Luftbilder (Orthophotos) haben eine absolute Lagegenauigkeit für eine Flurstücksgrenze von mindestens 50 cm. Die Liegenschaftskarten können aufgrund ihrer Entstehung insbesondere im ländlichen Raum Abweichungen zur Lage des Luftbildes aufweisen. Daher sind in einigen Fällen Lageverschiebungen zwischen der Liegenschaftskarte und dem Luftbild erkennbar. Diese Unterschiede können durch Untersuchungen der Vermessungs- und Katasterämter erklärt und auch behoben werden.

Warum muss ich mich erneut anmelden, wenn ich eine längere Pause gemacht habe? Falls Sie die Anwendung länger als 30 Minuten nicht nutzen wird Ihre Sitzung aus Sicherheitsgründen automatisch beendet. Sie sehen die noch verbleibende Zeit am unteren Bildrand der Benutzeroberfläche.

Warum reagiert FLOrlp nicht auf meine Eingaben? Solange der Fortschrittsbalken im Kartenfenster läuft, kann FLOrlp keine Eingaben vom Benutzer (wie z.B. Verschieben des Kartenbildes, Zoom, An- und Ausschalten von Ebenen usw.) entgegennehmen.

Warum verschwindet meine eingezeichnete Fläche sobald ich sie abspeichere? Beim Eintragen von neuen Flächen sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Ebene Eigene Messungen in der Ebenenauswahl aktiviert ist. Andernfalls wird diese Ebene nicht in der Karte dargestellt. Sie können somit Ihre eingezeichneten und gespeicherten Flächen nicht mehr sehen.

Warum muss ich mich neu anmelden, wenn ich den "Zurück"-Button meines Browsers benutze? Für Ihren Browser war die Anmeldung der letzte Schritt, den er gesteuert hat. Alle Ihre übrigen Aktionen laufen innerhalb von FLOrlp ab. Um z.B. zur letzen Kartenansicht zu gelangen nutzen Sie bitte die Funktion Zurück zur letzten Kartenansicht in der Werkzeugleiste von FLOrlp.

Warum sehe ich das Luftbild nicht, obwohl der Haken in der Ebenenauswahl vor Luftbild gesetzt ist? Der logische Zoom wurde so eingestellt, dass ab einem Maßstab unter 1:10.000 nur noch die Hintergrundkarte zu sehen ist. Wenn Sie weiter hineinzoomen (Maßstabszahl unter 1:10.000) werden auch die übrigen Ebenen wieder angezeigt.

Wie kann ich Informationen zu den einzelnen Flächen bekommen? Lesen Sie hierzu bitte den Abschnitt Informationsabfrage der Online-Hilfe.

Warum gibt es Flächendifferenzen zwischen graphisch ermittelten Flächen (GIS-Flächen) und amtlichen Flächen (Buchwert)? Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbeschreibung bilden zusammen das Liegenschaftskataster. Für jedes Flurstück wird in der Liegenschaftsbeschreibung ein Flächeninhalt als amtliche Angabe in Übereinstimmung mit dem Grundbuch (amtliche Fläche) nachgewiesen. Diese Fläche ist in der Regel das Ergebnis der erstmaligen Flächenberechnung bei der Entstehung des Flurstücks. Die amtliche Fläche muss vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für den Grundstücksverkehr, die Steuer- und Beitragserhebung, sowie die Bemessung von Entschädigungen und Förderungen eine stabile Größe sein, die nicht ständigen Veränderungen unterworfen sein darf. Die Flächenermittlung kann in Abhängigkeit von den vorhandenen vermessungstechnischen Grundlagen, den angewandten Berechnungsmethoden und verwendeten Geräten mit gewissen Schwächen behaftet sein. Es sei denn, die Ermittlung erfolgte unter Verwendung hochgenau bestimmter Koordinaten der Grenzpunkte. Die Flächenermittlungen von etwa 70 % der Landesfläche in Rheinland-Pfalz gehen auf einwandfreie Vermessungen zurück. Die daraus ermittelten amtlichen Flächenangaben sind entsprechend zuverlässig. Nur ein Teil dieser Flächenangaben ist aus hochgenau bestimmten Koordinaten berechnet. Für die restliche Landesfläche beruhen die Berechnungen der amtlichen Fläche in der Regel auf graphischen Methoden. Sie gehen auf Urvermessungen Anfang bis Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Die vermessungstechnischen Grundlagen für die zu dieser Zeit ermittelten Flächeninhalte entsprechen sicherlich nicht den heutigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsvorgaben. Dennoch erfüllen die ermittelten amtlichen Flächen in der Regel die an sie gestellten Anforderungen. In Anlehnung an die zivilrechtliche Richtigkeitsvermutung muss daher bis zum Beweis des Gegenteils durch eine Liegenschaftsvermessung von der Richtigkeit der amtlichen Fläche ausgegangen werden. Diese Richtigkeitsvermutung wird auch durch die Herstellung der Automatisierten (digitalen) Liegenschaftskarte (ALK) nicht in Frage gestellt. Zwar wurde eine umfangreiche Kartenverbesserung aufgrund ausgewählter Einpasspunkte durchgeführt, aber eben keine flächendeckende Neuvermessung aller Flurstücke als Grundlage für eine Neuberechnung der amtlichen Flächen. Der Nutzer digitaler Geobasisinformationen muss sich daher bewusst sein, dass die Flurstücksfläche die ihm sein Geographisches Informationssystem auf der Grundlage graphisch Grenzpunktkoordinaten liefert, von der amtlichen Fläche abweichen kann. Diese Abweichung kann je nach der Größe der Flurstücke durchaus einen größeren Umfang annehmen. Die Flurstücksfläche kann nur geändert werden, wenn durch eine qualitativ bessere Liegenschaftsvermessung des betroffenen Flurstücks der Nachweis erbracht wurde, dass die ursprüngliche Angabe unrichtig ist.